Unsere Physiotherapie-Praxis ist für alle gesetzlichen
Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich
versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.
Gültig ist ein Rezept dann, wenn zwischen dem Ausstellungsdatum
und dem ersten Behandlungstermin höchstens 28 Tage liegen und alle Angaben
korrekt ausgefüllt wurden.
Ist „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, muss
das Rezept innerhalb von 14 Tagen begonnen/eingelöst werden.
Rezepte mit der Beschriftung „Entlassungsmanagement“ müssen innerhalb von sieben Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen
werden.
Wenn Sie ein gültiges Rezept für Physiotherapie haben,
nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Bitte halten Sie dazu folgende Angaben Ihres Rezeptes
bereit:
• Ausstellungsdatum des Rezepts
• Verordnetes Heilmittel (MT, MLD, KG, KGG o.ä.)
• Anzahl des verordneten Heilmittels
• Anzahl pro Woche
• Ihre persönlichen Daten
Physiotherapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen
der Krankenkassen. Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht in jedem Fall
die Gesamtkosten. Im Normalfall ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen und eine
Rezeptgebühr von 10,00 €.
Privatversicherte
Eine allg. verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische
Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir
orientieren uns bei der Preisgestaltung an der Empfehlung aus der
Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt
einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in
anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber
den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen
Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Unsere Preise befinden sich im Bereich von
Faktor 1,4 und Faktor 1,8. Gleiches finden Sie bei den Ärzten, die nur privat
abrechnen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass private
Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßigen erhobenen
Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Rechnungen auf den sog.
„Beihilfesatz“ kürzen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese
Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den
Differenzbetrag selbst begleichen.
Hilfe und Informationen im Problemfall oder bei nicht
erstatteten Kosten finden Sie im Internet unter: www.privatpreise.de.
Vor Beginn der Behandlung in unserem Hause bitten wir Sie
zudem, eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen.
Physiotherapie | |
---|---|
Krankengymnastik(KG) auch auf
neurophysiologischer Grundlage
als Einzelbehandlung Behandlungszeit 15-20 min. | 33,70 € |
Krankengymnastik (KG-ZNS) zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen ab Vollendung 18.Lj. Nach Bobath Behandlungszeit 25-30 min. | 53,50 € |
klassische
Massagetherapie (KMT) Behandlungszeit 15-20 min. | 23,40 € |
Wärme- und Kältetherapie | |
---|---|
Wärmeanwendung mittels
Fango Behandlungszeit 15-20 min. | 19,70 € |
Kältetherapie Behandlungszeit 10 min. | 14,60 € |
Elektrotherapie | |
---|---|
Elektrotherapie (ET)
einzelne oder mehrerer Körperteile Behandlungszeit 10 min. | 12,60 € |
Sonstiges | |
---|---|
Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht (kleiner Bericht) | 10,00 € |
aktuell 2 Kurse:
Di. 17:15 – 18:15 Uhr
Do. 10:00 bis 11:00 Uhr
- Die Kosten der Teilnahme an 10 Termine unserer
Rückenschule belaufen sich auf 100 €
(nachträglich
werden bis zu 80% von der Krankenkasse rückerstattet, wenn man an 8 von 10
Terminen
teilgenommen hat)
- die Kurse sind fortlaufend
Selbstzahler:
- Massagen und Fango
- Geschenkgutscheine möglich
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- auf Rechnung
HINWEIS: Es ist keine Kartenzahlung möglich